Stand 20. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Zusammenarbeit mit SIKI Systems bei 3D-Druck, CAD- und Blender-Design sowie physischem Branding. Sie gelten für Geschäftskunden und Privatkunden in der Schweiz.
Vertragspartner ist Siki's Automation and Robotics Sommer, Einzelunternehmen von Silvan Sommer, Unterfeldstrasse 4, 6248 Alberswil, Schweiz, nachfolgend «SIKI Systems». Kontakt: mail@siki-systems.ch, Telefon +41 76 562 77 51. UID: CHE-188.447.524. Handelsregisternummer: CH-100.1.821.410-1.
Diese AGB werden Bestandteil des Vertrags, wenn sie dem Kunden vor Vertragsabschluss zugänglich gemacht und von ihm angenommen werden. Individuell vereinbarte Bedingungen der Offerte oder Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn SIKI Systems ihnen ausdrücklich zustimmt.
Geschäftskunden handeln für berufliche oder gewerbliche Zwecke. Als Privatkunden gelten natürliche Personen, die für ihren persönlichen oder familiären Gebrauch bestellen. Für den gesetzlichen Konsumentenschutz gelten die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Agentur, die im eigenen Namen für einen Endkunden bestellt, bleibt selbst Vertragspartnerin und zahlungspflichtig.
SIKI Systems gestaltet und fertigt individuelle 3D-Druckobjekte, Prototypen und Serien sowie physische Markenobjekte, beispielsweise Logos, Figuren, Schilder, Präsentationsobjekte und Werbeartikel. CAD-Konstruktion, Blender-Modellierung und digitale Gestaltungsleistungen können als eigenständige Leistungen bestellt werden.
Massgebend sind die vereinbarten Eigenschaften und Ergebnisse. Dazu gehören insbesondere Masse, Stückzahl, Material, Farbe, Oberfläche, Verwendungszweck und gegebenenfalls Dateiformate. Eine rein beratende Leistung verpflichtet zur sorgfältigen Tätigkeit; ein ausdrücklich vereinbartes Design- oder Fertigungsergebnis bleibt geschuldet.
Der Kunde teilt besondere Anforderungen, etwa an Aussenanwendung, Temperatur, Belastbarkeit oder Lebensmitteleignung, vor Auftragserteilung mit. Eine Eignung für sicherheitskritische Anwendungen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Gesetzliche Pflichten zur Produktsicherheit bleiben unberührt. Ein bestimmter Werbeerfolg oder Umsatz wird nicht zugesichert.
Die erste Beratung und die Erstellung der Offerte sind kostenlos. Weitergehende, kostenpflichtige Design- und Entwicklungsarbeiten erfolgen erst nach ausdrücklicher Beauftragung und Vereinbarung der Vergütung.
Darstellungen auf der Website laden zur Anfrage ein. Ein Vertrag kommt durch die Annahme einer verbindlichen Offerte innerhalb ihrer Gültigkeitsfrist zustande. Ist eine Offerte ausdrücklich unverbindlich, entsteht der Vertrag durch die ausdrückliche Auftragsbestätigung von SIKI Systems. Eine reine Eingangsbestätigung einer Anfrage ist noch keine Auftragsannahme. Erklärungen per E-Mail genügen, soweit das Gesetz keine besondere Form verlangt.
Die Produktion beginnt erst nach Bestätigung des Angebots durch den Kunden. Soweit vereinbart oder für die Fertigung noch erforderlich, müssen zudem die notwendigen Vorlagen und die Freigabe des ausgearbeiteten Designs vorliegen.
Der Kunde stellt notwendige Logos, Bilder, Masse und weitere Angaben rechtzeitig und in geeigneter Qualität bereit. Er bezeichnet eine zur Freigabe berechtigte Kontaktperson. Bei Agenturaufträgen koordiniert die Agentur die Abstimmung mit ihrem Endkunden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Vorlagen, Ansichten und Muster sind vor der Freigabe insbesondere auf Inhalt, Schreibweise, Masse und Markenanforderungen zu prüfen. Eine Freigabe bestätigt die erkennbaren und dargestellten Eigenschaften. Sie entbindet SIKI Systems weder von der vertragsgemässen Fertigung noch von der Pflicht, auf erkennbare technische Probleme hinzuweisen. Nicht erkennbare Mängel gelten dadurch nicht als genehmigt.
Drucktypische Schichtlinien oder materialbedingte Farb- und Oberflächenunterschiede sind nur insoweit vertragsgemäss, als sie den vereinbarten Eigenschaften, Toleranzen oder Freigabemustern entsprechen. Bildschirmdarstellungen sind ohne entsprechende Vereinbarung keine verbindlichen Farb- oder Materialmuster. Abweichungen, die den vereinbarten Gebrauch beeinträchtigen, werden dadurch nicht pauschal zugelassen.
Alle Preise werden in Schweizer Franken angegeben. Gegenüber Privatkunden ausgewiesene Preise enthalten die gesetzlich geschuldete Mehrwertsteuer und obligatorische Zuschläge. Bei Geschäftskunden werden Nettopreise ausdrücklich als solche bezeichnet. Versandkosten und andere Zusatzleistungen werden vor Vertragsabschluss ausgewiesen oder nach einer vorab vereinbarten Berechnungsgrundlage bestimmt.
Die Offerte bezeichnet, ob ein Festpreis oder eine Abrechnung nach Aufwand gilt. Bei Aufwandabrechnung werden die massgebenden Ansätze und gegebenenfalls ein Kostendach vereinbart. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung einer Kostenschätzung ab, informiert SIKI Systems den Kunden vor Ausführung des zusätzlichen Aufwands. Ein vereinbartes Kostendach darf ohne Zustimmung nicht überschritten werden.
Enthaltene Korrekturrunden und Leistungen ergeben sich aus der Offerte. Änderungen oder Zusatzwünsche nach Auftragserteilung beziehungsweise Freigabe werden erst nach Abstimmung ihrer Kosten- und Terminfolgen ausgeführt. Die Behebung eines von SIKI Systems zu verantwortenden Mangels ist keine kostenpflichtige Zusatzkorrektur.
Es wird keine Anzahlung verlangt. Rechnungen sind innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt zu bezahlen. Separat beauftragte und erbrachte Designleistungen können unabhängig von einem späteren Produktionsauftrag verrechnet werden.
Bei nicht fristgerechter Zahlung mahnt SIKI Systems den Kunden. Mit Zugang dieser Mahnung tritt Zahlungsverzug ein. Ab diesem Zeitpunkt werden 5 Prozent Verzugszins pro Jahr auf den offenen Betrag geschuldet. Auf Verzugszinsen werden keine weiteren Verzugszinsen erhoben. Zusätzlicher Verzugsschaden kann nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und bei entsprechendem Nachweis verlangt werden.
Ist eine fällige Zahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist offen, kann SIKI Systems noch ausstehende Leistungen aus demselben Vertrag im gesetzlich zulässigen Umfang zurückhalten. Der Kunde wird vorher über eine mögliche Unterbrechung und deren Terminfolgen informiert.
Eine allgemeine Angabe wie «ca. zwei Wochen» ist ein Richtwert ab Vorliegen der bestätigten Offerte und aller erforderlichen Vorlagen und Freigaben. Verbindliche Liefer- oder Fertigstellungstermine bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. Ein für den Kunden wesentlicher Event- oder Kampagnentermin ist vor Auftragserteilung mitzuteilen und ausdrücklich bestätigen zu lassen.
Verzögerungen durch ausstehende Mitwirkung oder nachträgliche Änderungen des Kunden führen zu einer angemessenen Terminverschiebung. SIKI Systems teilt diese mit. Bei anderen absehbaren Verzögerungen informiert SIKI Systems ebenfalls unverzüglich über Ursache und voraussichtliche Dauer.
Bei höherer Gewalt oder anderen bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren und trotz angemessener Sorgfalt nicht abwendbaren Hindernissen stimmen die Parteien das weitere Vorgehen ab. Die gesetzlichen Rechte bei Verzug und Unmöglichkeit bleiben bestehen. Insbesondere kann der Kunde, soweit gesetzlich vorgesehen, nach erfolgloser angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Eine unbegrenzte Verlängerung von Lieferfristen ist damit nicht vereinbart.
Lieferungen erfolgen innerhalb der Schweiz an die vereinbarte Adresse. Abholung ist nach Vereinbarung möglich. Teillieferungen erfolgen nur mit Zustimmung des Kunden. SIKI Systems sorgt für eine dem Produkt angemessene Verpackung und einen geeigneten Versand.
Bei Privatkunden geht das Risiko eines zufälligen Verlusts oder einer zufälligen Beschädigung erst mit Übergabe an den Kunden oder einen von ihm bestimmten Empfänger über. Bei Geschäftskunden geht dieses Risiko beim Versand mit ordnungsgemässer Übergabe an den Transportdienstleister über, sofern nicht eine andere Ablieferung vereinbart ist. Bei Abholung erfolgt der Risikoübergang mit Übergabe.
Die Verantwortung von SIKI Systems für ungenügende Verpackung, ungeeignete Versandorganisation oder bereits bestehende Mängel bleibt bestehen. Sichtbare Transportschäden sollen bei Empfang dokumentiert und SIKI Systems möglichst umgehend gemeldet werden. SIKI Systems unterstützt bei der Abklärung von Transportschäden. Zwingende Rechte sowie die gesetzlichen Folgen eines Annahmeverzugs bleiben vorbehalten.
Der Kunde prüft die gelieferten Produkte oder Dateien, sobald dies nach dem üblichen Geschäftsgang möglich ist, und meldet erkennbare Mängel unverzüglich mit einer nachvollziehbaren Beschreibung. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Gesetzlich zwingende längere Rügefristen bleiben vorbehalten. Mängelanzeigen können an mail@siki-systems.ch gesendet werden.
Bei berechtigten Mängeln erhält SIKI Systems zunächst Gelegenheit, innerhalb angemessener Frist unentgeltlich nachzubessern oder geeigneten Ersatz zu leisten, soweit dies rechtlich zulässig und für den Kunden zumutbar ist. Die notwendigen Kosten einer berechtigten Mängelbehebung trägt SIKI Systems. Ein zwingendes Recht des Kunden auf Nachbesserung bleibt unberührt.
Scheitert die Mängelbehebung, wird sie verweigert oder erfolgt sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte zu. Dazu können je nach Vertragstyp und Voraussetzungen eine Preisminderung, die Rückabwicklung oder eine Ersatzvornahme gehören. Gesetzliche Fälle, in denen der Kunde keine weitere Nachbesserung abwarten muss, bleiben vorbehalten.
Für die Verjährung gelten die gesetzlichen Fristen. Bei gewöhnlichen beweglichen Produkten und Werken beträgt diese grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung beziehungsweise Abnahme. Einschlägige längere Fristen, insbesondere bei gesetzlich erfassten Bauwerks- oder Einbaufällen, werden nicht verkürzt.
Normaler Verschleiss sowie Schäden, die erst durch unsachgemässe Nutzung, entgegen vereinbarten Hinweisen oder durch nachträgliche Eingriffe entstehen, sind keine von SIKI Systems zu behebenden Mängel, soweit sie nicht auf einem von SIKI Systems zu verantwortenden Fehler beruhen. Eine zusätzliche Haltbarkeits- oder Herstellergarantie besteht nur, wenn sie ausdrücklich zugesagt wurde.
Für mangelfreie Produkte besteht kein freiwilliges Rückgabe- oder Umtauschrecht. Das gilt insbesondere für individuelle Anfertigungen. Gesetzliche Mängelrechte und zwingende Widerrufs- oder Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
Möchte der Kunde einen bereits beauftragten, noch nicht vollendeten Werkauftrag beenden, richten sich Vergütung und Entschädigung nach Art. 377 OR. Erbrachte Arbeiten sind zu vergüten; hinzu kommt die gesetzlich geschuldete Schadloshaltung unter Berücksichtigung insbesondere ersparter Aufwendungen. Eine pauschale Verrechnung des gesamten unveränderten Auftragspreises erfolgt nicht ohne Prüfung dieser Voraussetzungen.
Für Leistungen, die rechtlich dem Auftragsrecht unterstehen, gilt Art. 404 OR einschliesslich des jederzeitigen Beendigungsrechts und eines allfälligen Schadenersatzes bei Beendigung zur Unzeit. Die Parteien rechnen erbrachte Leistungen und berechtigte Ansprüche nachvollziehbar ab. Rechte wegen Vertragsverletzungen bleiben vorbehalten.
CAD- und Blender-Designs sowie die dazugehörigen Konstruktions-, Modell- und Quelldateien bilden eine separat erhältliche Leistung. Ein Auftrag für ein gedrucktes Produkt umfasst weder die Herausgabe der von SIKI Systems erstellten Arbeitsdateien noch zusätzliche Rechte, das von SIKI Systems geschaffene Design durch Dritte nachproduzieren zu lassen. Dies gilt auch, wenn im Produktionspreis ein Anteil für die Designarbeit enthalten ist. Bereits bestehende Rechte des Kunden an seinen eigenen Designs und Vorlagen werden nicht eingeschränkt.
An den von SIKI Systems geschaffenen Designs, Vorlagen und Dateien verbleiben die Urheber- und sonstigen Immaterialgüterrechte bei SIKI Systems, soweit diese Rechte SIKI Systems zustehen. Rechte des Kunden oder Dritter an eingebrachten Logos, Marken und Vorlagen bleiben unberührt. Der Kunde darf erworbene physische Produkte für den vereinbarten Zweck verwenden, abbilden und an seine Endkunden weiterverkaufen.
Beim separaten Erwerb eines CAD- oder Blender-Designs werden die zu liefernden Dateien und Formate in der Offerte bezeichnet. Sofern dort nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht am erworbenen Design. Dieses umfasst die Bearbeitung, die eigene oder durch Dritte ausgeführte Produktion und die Weitergabe der erforderlichen Nutzungsrechte und Dateien an seine Endkunden und beauftragten Produzenten.
Eine ausschliessliche Rechteübertragung oder die Herausgabe weiterer Arbeitsdateien setzt eine ausdrückliche Vereinbarung voraus. Etwaige Nutzungsbeschränkungen für Bestandteile Dritter werden vor Vertragsabschluss offengelegt. Unabhängig entwickelte allgemeine Verfahren und Werkzeuge verbleiben bei SIKI Systems; vertrauliche Kundeninformationen und fremde Markenrechte dürfen dadurch nicht anderweitig genutzt werden.
Der Kunde stellt sicher, dass er die für den Auftrag erforderlichen Rechte an seinen Vorlagen besitzt oder wirksam einholen kann. Er informiert SIKI Systems über fremde Rechte und bekannte Nutzungsbeschränkungen. Bei Agenturaufträgen gilt dies auch für Vorlagen und Marken des Endkunden. Bei nachvollziehbaren Zweifeln an der Berechtigung kann SIKI Systems eine Klärung verlangen und die betroffene Ausführung bis dahin aussetzen.
Beide Parteien behandeln nicht öffentliche Projektinformationen und als vertraulich erkennbare Unterlagen vertraulich. Eine Weitergabe an für die Leistungserbringung erforderliche Hilfspersonen erfolgt nur im erforderlichen Umfang und unter entsprechender Vertraulichkeitsverpflichtung. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten. Für Referenzen und Eigenwerbung gilt zusätzlich Ziffer 13.
SIKI Systems darf von ihr gestaltete oder produzierte Arbeiten fotografieren, filmen und in angemessenem Umfang als Referenz für eigene Marketingzwecke darstellen. Dazu gehören insbesondere die eigene Website, soziale Medien wie Instagram, Präsentationen und Werbematerialien. Der Kunde räumt hierfür, soweit er dazu berechtigt ist, ein unentgeltliches, nicht ausschliessliches Recht zur Abbildung des fertigen Produkts einschliesslich seiner sichtbaren Gestaltung ein. Eine Empfehlung durch den Kunden wird dadurch nicht behauptet.
Vertrauliche Informationen, offene CAD- oder Blender-Dateien, nicht öffentliche Konstruktionsdetails und personenbezogene Angaben werden auf dieser Grundlage nicht veröffentlicht. Vereinbarte Sperrfristen und noch nicht veröffentlichte Kampagnen sind zu respektieren. Vor einer Veröffentlichung holt SIKI Systems zusätzliche Freigaben ein, soweit Rechte Dritter, abgebildete Personen oder die vereinbarte Vertraulichkeit dies erfordern. Dies gilt insbesondere für Endkundenmarken, über deren Referenznutzung die bestellende Agentur nicht entscheiden darf.
Der Kunde kann die Referenznutzung bei Auftragserteilung ausschliessen oder ihr später für die Zukunft per E-Mail widersprechen. SIKI Systems beendet dann neue Veröffentlichungen und entfernt bestehende Darstellungen auf eigenen, kontrollierbaren Onlinekanälen innerhalb angemessener Frist. Bereits rechtmässig verteilte Drucksachen müssen nicht zurückgerufen werden; zwingende Ansprüche bleiben vorbehalten. Abweichende individuelle Abmachungen gehen vor.
SIKI Systems haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Ebenso unberührt bleiben die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie zwingende Haftung, insbesondere nach dem Produktehaftpflichtgesetz. Diese Ausnahmen gehen allen nachfolgenden Beschränkungen vor.
Gegenüber Privatkunden gelten im Übrigen die gesetzlichen Haftungsregeln. Gegenüber Geschäftskunden ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt. Für entgangenen Gewinn und mittelbare Folgeschäden wird gegenüber Geschäftskunden bei leichter Fahrlässigkeit nicht gehaftet; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bleibt jedoch auch hierfür die Haftung für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden bestehen.
Für Schäden infolge einer vom vereinbarten Zweck abweichenden Nutzung, ungeeigneter Kundenvorgaben oder eigenmächtiger Änderungen haftet SIKI Systems nur, soweit ein eigener haftungsbegründender Beitrag vorliegt. Eigene Prüf-, Aufklärungs- und Warnpflichten werden damit nicht ausgeschlossen. Die Ansprüche auf vertragsgemässe Leistung und Mängelbehebung nach Ziffer 9 bleiben bestehen.
SIKI Systems bearbeitet Personendaten für die Kommunikation, Angebotserstellung, Projektabwicklung, Rechnungsstellung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach dem anwendbaren Datenschutzrecht. Für die Abwicklung eingesetzte Dienstleister erhalten Daten nur im hierfür erforderlichen Umfang und unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
SIKI Systems informiert in einer gesonderten, leicht zugänglichen Datenschutzerklärung über die tatsächliche Datenbearbeitung, insbesondere über eingesetzte Website-, Analyse- und Social-Media-Dienste, Empfänger und allfällige Auslandbekanntgaben sowie die Rechte betroffener Personen. Die Annahme dieser AGB stellt keine pauschale Einwilligung in Tracking, personalisierte Werbung oder Newsletter dar. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird sie separat eingeholt.
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften bleiben vorbehalten.
Für Geschäftskunden wird, soweit zulässig, das für Alberswil zuständige Gericht im Kanton Luzern als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart. Für Konsumentenverträge gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Privatkunden verzichten mit diesen AGB insbesondere nicht auf die ihnen nach Art. 32 und 35 ZPO zustehenden Gerichtsstände.
Für einen Vertrag gilt die bei seinem Abschluss vereinbarte AGB-Fassung. Spätere Änderungen gelten für bestehende Verträge nur mit entsprechender Vereinbarung. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam, soweit der Vertrag bestehen kann; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das anwendbare Gesetz.